Kündigung Aufhebungsvertrag Abfindung Zeugnis Freistellung Sperrzeit Kurzarbeit Abmahnung Beratung
Kündigung oder Probleme am Arbeitsplatz was nun?

Der Arbeitsplatz sichert in aller Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Aber müssen Sie sich deshalb alles gefallen lassen?
Keine Angst, Sie haben als Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer mehr Rechte als Ihnen wahrscheinlich bewusst ist.
Im Arbeitsrecht sind einer Kündigung klare Grenzen gesetzt.
Reagieren Sie richtig.
Eine Kündigung ist mehr als nur der Verlust des Arbeitsplatzes:
Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit, die plötzliche Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung oder das Angebot, den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung aufzuheben. Häufig tritt noch hinzu, dass ausstehendes Entgelt oder Sonderzahlungen nicht geleistet werden oder das Zeugnis nicht erteilt wird.
Sie arbeiten am Flughafen München? Ihre Zugangsberechtigung für den Sicherheitsbereich ist gefährdet? Dann sollten Sie handeln. Eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung ist hier das entscheidende Element.
In diesen Situationen kann ich Ihnen helfen.
Ich weiß was zu tun ist, wenn der Arbeitsgeber sich von Ihnen trennen will und berate und vertrete Sie
- idealerweise bereits im Vorfeld, etwa wenn Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag anstehen oder bei der Einlassung zu etwaigen Anhörungen
- nach Ausspruch einer Kündigung durch streitige Verhandlung vor den Arbeitsgerichten (Kündigungsschutzverfahren)
Je nach Hintergrund der Kündigung und je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und ggf. Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers kann die Zielsetzung von Arbeitnehmern unterschiedlich sein, z.B. dahingehend,
- die Fortführung des Arbeitsverhältnisses durchzusetzen (Kündigungsschutzverfahren) oder
- das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich zu beenden, dies jedoch verbunden mit einem optimalen Gesamtpaket (dazu gehören regelmäßig Abfindung, Zeugnis, Freistellung, keine Sperrzeit wegen Kündigung etc.).
Achtung: Im Arbeitsrecht sind zu beachtende Fristen sehr kurz. Bei einer Kündigung sollten Sie sich umgehend beraten lassen. Die Klagefrist lässt dem Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Kündigung mit einer Kündigunsschutzklage anzugreifen.
In diesem Fall wird von mir ein zeitnaher Beratungstermin durchgeführt, in dem Chancen und Risiken herausgearbeitet und die Wirtschaftlichkeit einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung geprüft werden.
Mein Ziel ist es, eine umfassende, kompetente Beratung aus einer Hand sicherzustellen.
Dies für Sie vor Ort am Flughafen München und in Zeiten der Corona Krise gerne auch per Videokonferenz!